__ vom 30. Juni 2023 betreffend den im Hinblick auf eine "Zumutbarkeitsbeurteilung mit Therapieziel" (VB 233 S. 4) vom 16. bis 29. Mai 2023 absolvierten stationären Aufenthalt ist zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer unfallbedingt eine Schulterdistorsion rechts (dominante Seite) mit Rotatorenmanschettenläsion (vollständiger Abriss der Supraspinatussehne und kranialer Ausriss der Infraspinatussehne), Unterminierung und Tendinopathie der langen Bizepssehne vorliege, die am 22. August 2012 und am 12. Mai 2022 operativ versorgt worden sei. Eine MR-Arthrographie der rechten Schulter vom 19. Mai 2023 habe eine neue Ruptur am Übergang von der mittleren zur