Mit Aktenbeurteilung vom 21. April 2023 führte Dr. med. univ. C._____ aus, die angestammte Tätigkeit als Schaler sei dem Beschwerdeführer nicht mehr möglich. Zur Festlegung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit sei eine arbeitsorientierte Rehabilitation in der Rehaklinik B._____ mit Festlegung eines Arbeitsplatzprofils in einer angepassten Tätigkeit indiziert (VB 199).