2.3. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2025 teilte der Beschwerdeführer mit, er stehe seit dem 26. Mai 2025 in einem Anstellungsverhältnis als Betriebsmitarbeiter mit einem Arbeitspensum von 100 %, und passte seine Rechtsbegehren, wie folgt, an: "1. Antrag Ziff. 1 unserer Beschwerde vom 12. Mai 2025 (Rückweisung zwecks Vervollständigung der medizinischen Abklärungen) wird zurückgezogen.