"1. Es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 15. April 2025 aufzuheben und das Verfahren an die Beschwerdegegnerin zwecks Vervollständigung der medizinischen Abklärungen, insbesondere zwecks Einholung eines Gutachtens zur Frage der unfallbedingten Arbeitsfähigkeit zurückzuweisen.