Für die in der Folge vom Beschwerdeführer am 19. November per 9. November 2019 bzw. am 19. April per 25. Februar 2022 als Rückfall zum Unfall vom 12. April 2012 gemeldeten rechtsseitigen Schulterbeschwerden richtete die Beschwerdegegnerin wiederum Versicherungsleistungen aus. Nach beruflichen und weiteren medizinischen Abklärungen, in deren Rahmen sie wiederholt mit ihrem versicherungsmedizinischen Dienst Rücksprache nahm, sprach sie dem Beschwerdeführer schliesslich mit Verfügung vom 1. Juli 2024 für die aus dem Unfall vom 12. April 2012 verbleibenden Beeinträchtigungen mit Wirkung ab dem 4. Juni 2024 eine Invali-