1.2. Für die in der Folge vom Beschwerdeführer am 19. November per 9. November 2019 bzw. am 19. April per 25. Februar 2022 als Rückfall zum Unfall vom 12. April 2012 gemeldeten rechtsseitigen Schulterbeschwerden richtete die Beschwerdegegnerin wiederum Versicherungsleistungen aus.