Zudem sei zwar unwahrscheinlich, dass beide Schultern aufgrund eines Sturzes dieselben Verletzungen aufweisen würden. Noch viel unwahrscheinlicher sei aber, dass beide Schultern dieselben Verletzungen, wie sie beim Beschwerdeführer vorlägen, bloss aufgrund von Abnützung aufweisen würden (vgl. E. 5.2.4.; 5.2.5. hiervor). Zudem führte Prof. Dr. med. G._____ in seiner Stellungnahme ebenfalls aus, eine derartige Läsion durch eine degenerative Schädigung an beiden Schultern sei noch seltener als eine gleichartige Verletzung durch einen Unfall, welche er in den vielen Jahren traumatologischer Tätigkeit auf dem Notfall doch mehr als einmal - 10 -