Wie die Arme aber vom Beschwerdeführer im Detail gehalten worden seien, lasse sich im Nachgang von keinem der Beurteiler im Detail sagen. Stelle man sich aber eine natürliche Schwungbewegung vor dem Bock stehend vor, so müsse man, um eine zur Überspringung des 60 cm hohen Holzbocks ausreichende Sprunghöhe zu erreichen, die Arme zum Schwungholen verwenden und dabei nach oben reissen. Beim Erreichen des höchsten Punktes würden die Arme weit über dem Kopf liegen.