Es handle sich um frische, akute bis subakute Knorpelläsionen. Es handle sich aufgrund des akuten Charakters der angrenzenden Knorpelschäden, der fehlenden Remodellierungs- bzw. Reparationszeichen wie Abrundung und Retraktion des abgelösten Labrums sowie der akuten Weichteilveränderungen an der periostalen Anheftung der Gelenkkapsel um frische, unfallkausale strukturelle Schäden im Rahmen des Unfalls (sechs bzw. acht Wochen vor der jeweiligen Bildgebung; VB M20).