subluxation nicht nachvollziehbar sei. Es gebe somit keine Indizien für die Annahme einer traumatischen Labrumschädigung (VB M76 S. 12). Das Ereignis vom 20. Juli 2023 habe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer vorübergehenden Verschlimmerung eines Vorzustandes geführt. An der linken Schulter sei der Status quo ante bzw. Status quo sine mit dem Datum vom MRI vom 30. August 2023 erreicht gewesen, analog dazu mit dem Datum des MRI vom 13. September 2023 an der rechten Schulter (VB M76 S. 12 f.).