3.2. Dr. med. H._____ führte in seiner Aktenbeurteilung UVG vom 9. August 2024 aus, es handle sich im vorliegenden Fall um eine anteroinferiore Labrumläsion beidseits. Für die Beurteilung des möglichen Zusammenhangs zwischen den nachgewiesenen morphologischen Läsionen in beiden Schultergelenken und dem gemeldeten Ereignis sei die detaillierte Betrachtung der biomechanischen Eigenschaften zwingend notwendig. Der Hergang des Ereignisses sei vom Beschwerdeführer wie folgt beschrieben worden: "Beim Springen über eine 60 cm hohe Holzbox mit rechtem Fuss hängengeblieben und mit ausgestreckten Armen nach vorne gefallen" (vgl. VB A4). Definitionsgemäss entstehe eine anteroinferiore Labrumlä-