3.1. Am 11. März 2024 führte Dr. med. H._____ aus, der Beschwerdeführer weise eine beidseitige anteroinferiore Labrumläsion auf. Die beklagten Beschwerden und objektiven Befunde würden nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in natürlichem Kausalzusammenhang zum gemeldeten Ereignis stehen. Bei Auffangen eines Stolpersturzes nach vorne mit ausgestreckten beiden Armen würde eine Translation des Humeruskopfes nach dorsal (ggf. dorsokranial) stattfinden, demzufolge ein Druck am posterioren Labrum entstehen. Die ventralen Anteile des Labrums würden dabei nicht beeinträchtigt.