2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. September 2025 wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, die Abrechnungen betreffend die der Ehefrau des Beschwerdeführers für deren gemeinsame drei Kinder für die Zeit vom 7. Juni bis 31. August 2023 ausgerichteten Familienzulagen einzureichen. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 11. September 2025 nach. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: