2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. Dezember 2024 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheides. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.