4.2. Die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers gab im Fragebogen vom 20. Juli 2022 an, der Beschwerdeführer würde "heute" (im Jahr 2022) ohne Gesundheitsschaden in der Tätigkeit als Konstrukteur (Constructing Engineer) ein Jahressalär von Fr. 77'475.00 erzielen (VB 146 S. 5). Aus dem Auszug des individuellen Kontos (IK) des Beschwerdeführers geht hervor, dass dieser im Jahr 2022 (trotz der geltend gemachten, seit Februar 2021 bestehenden [vgl. VB 128 S. 6; vgl. VB 139 ff.] gesundheitlichen Beschwerden) ein Einkommen von Fr. 79'705.00 und im Jahr 2023 eines von Fr. 77'806.00 erzielt hat (VB 190 S. 5).