Gestützt auf das entsprechende Gutachten der EKTIMISI, Zürichsee, Medizinisches Gutachteninstitut Pfäffikon SZ, vom 20. November 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 22. Januar 2024 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht. Aufgrund dagegen gerichteter Einwände stellte die Beschwerdegegnerin Ergänzungsfragen an die Gutachter. Nach deren Beantwortung, einer neuerlichen Prüfung beruflicher Massnahmen und Rückfragen an die -3- Arbeitgeberin des Beschwerdeführers verfügte die Beschwerdegegnerin am 26. November 2024 wie vorbeschieden.