Da der Beschwerdeführer damit rentenausschliessend eingegliedert war, schloss die Beschwerdegegnerin am 14. August 2006 die beruflichen Massnahmen ab. Mit Verfügung vom 17. Januar 2007 sprach sie ihm zudem rückwirkend eine ganze IV-Rente vom 1. Februar bis zum 30. September 2002 zu.