1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich im September 2001 aufgrund von nach einem Arbeitsunfall im Februar 2001 eingetretenen Beschwerden im rechten Handgelenk bei der Beschwerdegegnerin für berufliche Massnahmen (Berufsberatung, Umschulung) an. Die Beschwerdegegnerin sprach dem Beschwerdeführer nach entsprechenden Abklärungen mehrfach solche zu und unterstützte ihn bei einer Umschulung zum Konstrukteur (BBT-Lehre), welche er am 4. August 2006 erfolgreich abschloss. Da der Beschwerdeführer damit rentenausschliessend eingegliedert war, schloss die Beschwerdegegnerin am 14. August 2006 die beruflichen Massnahmen ab.