_, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 26. Januar 2025 (VB 70, S. 2), sei keine objektive Veränderung des Gesundheitszustands dokumentiert. So habe denn auch eine MRI-Untersuchung der LWS vom 25. Juni 2024 einen weitgehend stationären Verlauf gezeigt (vgl. hierzu den Bericht von Dr. med. E._____, Fachärztin für Radiologie, vom 27. Juni 2024 in VB 71, S. 5). Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands sei damit insgesamt nicht glaubhaft gemacht (VB 73, S. 3).