2.2. 2.2.1. Die versicherte Person muss mit der Neuanmeldung die massgebliche Tatsachenänderung glaubhaft machen. Der Untersuchungsgrundsatz, wonach das Gericht von Amtes wegen für die richtige und vollständige Ab- -4- klärung des rechtserheblichen Sachverhalts zu sorgen hat, spielt insoweit nicht (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 8C_647/2019 vom 31. Januar 2020 E. 2.3. mit Hinweis).