Die Beschwerdeführerin macht demgegenüber zusammengefasst geltend, auf die Beurteilung von Dr. med. B._____ könne nicht abgestellt werden. Vielmehr sei eine Veränderung ihres Gesundheitszustands glaubhaft gemacht. Die Beschwerdegegnerin habe ihr Leistungsbegehren daher materiell zu beurteilen.