2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. Mai 2025 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Roger Zenari, Rechtsanwalt, Olten, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. -3- 2.3. Mit Vernehmlassung vom 20. Mai 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: