Sein guter Glaube wird vermutet. Allerdings kann der Nachweis der Zustellung auch aufgrund von Indizien oder gestützt auf die gesamten Umstände erbracht werden (Urteile des Bundesgerichts 9C_282/2014 vom 25. März 2015 E. 3.2; 9C_432/2007 vom 6. November 2007 E. 3.2 mit Hinweis auf BGE 124 V 400 E. 2a S. 402, 103 V 63 E. 2a S. 66; 2A.293/2001 vom 21. Mai 2002 E. 1b mit Hinweisen). 3. Die Beschwerdegegnerin führte im Einspracheentscheid vom 7. Mai 2025 zur Begründung ihres Nichteintretens auf die Einsprache lediglich aus, die Verfügung vom 6. Februar 2025 sei spätestens am 14. März 2025 in -4-