2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 7. Mai 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. Mai 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Den Entscheid der Unia Arbeitslosenkasse vom 7. Mai 2025 (Nichteintreten) aufzuheben; 2. Die Gültigkeit und fristgerechte Einreichung meiner Einsprache vom 2. Mai 2025 anzuerkennen; 3. Die Angelegenheit an die Unia Arbeitslosenkasse zurückzuweisen, damit die Einsprache inhaltlich geprüft wird." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. Mai 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.