zumal die Beschwerdeführerin anlässlich ihre Erstuntersuchung im Spital I._____ am 16. Januar 2024 tatsächlich keinerlei Beschwerden im linken Sprunggelenk angegeben hatte (VB 25 S. 1 f.). Dabei würden bei einer Sprunggelenksdistorsion mit frischer Bandläsion gemäss Aktenbeurteilungen von -8- Dr. med. B._____ vom 5. Juli 2021 und vom 24. März 2025 prompt Beschwerden, eine Schwellung sowie eine schmerzbedingt eingeschränkte Belastbarkeit auftreten und es seien ein hinkendes Gangbild, eine Schwellung/Bluterguss sowie starke Druckdolenz des Innen- und Aussenknöchels zu erwarten (VB 67 S. 4; VB 113 S. 3).