In Zusammenschau mit der Echtzeitdokumentation, wo keine Beschwerdeangabe am linken Sprunggelenk bei ärztlicher Erstvorstellung erfolgt sei, dem im Verlauf neuen, also abgeänderten Unfallmechanismus, welcher biomechanisch schwierig zu erklären sei (gleichzeitige beidseitige Sprunggelenkdistorsion und einseitige Kniedistorsion), seien die ausgewiesenen Läsionen am linken Sprunggelenk nicht auf das Ereignis vom 15. Januar 2024 zurückzuführen. Beim Ereignis habe die Beschwerdeführerin eine Kniedistorsion links ohne überwiegend wahrscheinlich frisch ausgewiesene strukturelle Läsion sowie eine Distorsion des oberen Sprunggelenks (OSG) rechts, ebenso ohne ausgewiesene frische