Objektivierbar seien ausschliesslich chro- nisch-degenerative Befunde am rechten (recte: linken) Knie ausgewiesen, ebenso am gemäss Echtzeitdokumentation zusätzlich traumatisierten rechten Sprunggelenk. An diesen Gelenken sei klar keine frische strukturelle Läsion nach dem Ereignis ausgewiesen. Bezüglich des linken Sprunggelenks handle es sich bei den Bandrupturen um Traumafolgen, jedoch würden klare objektivierbare Hinweise fehlen, dass diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit frisch gewesen und auf das Ereignis vom 15. Januar -5-