Ein solcher Unfallmechanismus sei biomechanisch schwierig nachvollziehbar. Aus versicherungsmedizinischer Sicht bestünden an der der Echtzeitdokumentation widersprechenden retrospektiv geltend gemachten Version des Unfallereignisses Zweifel. In den MRI-Untersuchungen beider Sprunggelenke und des Knies würden sich an allen Gelenken keine überwiegend wahrscheinlich frischen strukturellen Läsionen zeigen (VB 67 S. 3 f.). Objektivierbar seien ausschliesslich chro- nisch-degenerative Befunde am rechten (recte: linken) Knie ausgewiesen, ebenso am gemäss Echtzeitdokumentation zusätzlich traumatisierten rechten Sprunggelenk.