In der Aktenbeurteilung vom 5. Juli 2024 hielt Dr. med. B._____ im Wesentlichen fest, die Beschwerdeführerin habe zunächst geltend gemacht, sich beim Unfall vom 15. Januar 2024 das linke Knie und den rechten Fuss verdreht zu haben. In der Folge sei entgegen der Echtzeitdokumentation ein neuer Unfallhergang berichtet worden, wonach es zu einer gleichzeitigen Distorsion des linken und rechten Sprunggelenks sowie einer Distorsion des linken Knies gekommen sei. Ein solcher Unfallmechanismus sei biomechanisch schwierig nachvollziehbar.