VB 48 S. 13). Davon abgesehen lässt sich auch die gestellte Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode ohne nennenswerte Interferenzen durch psychiatrische Komorbiditäten im Allgemeinen nicht als schwere psychische Krankheit definieren. Besteht dazu noch ein bedeutendes therapeutisches Potential, so ist insbesondere auch die Dauerhaftigkeit des Gesundheitsschadens in Frage gestellt. Diesfalls müssen gewichtige Gründe vorliegen, damit dennoch auf eine invalidisierende Erkrankung geschlossen werden kann (BGE 148 V 49 E. 6.2.2 S. 55). In seiner Stellungnahme vom 19. Juni 2025 weist RAD-Arzt Dr. med. D.__