4.2. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 beantwortete die Hausärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, verschiedene Fragen des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin. In leidensangepasster Tätigkeit sah Dr. med. C._____ die Beschwerdeführerin nur in einer sitzenden Tätigkeit mit Wechselposition alle halbe Stunde (Stehen, Gehen) ohne Heben von Gewichten über 5 kg und Tätigkeiten mit starker Kraftanwendung als arbeitsfähig. Dies müsse in einem geschützten Rahmen ausprobiert und antrainiert werden. Die Beschwerdeführerin wirke für sie depressiv, nicht integriert und spreche kaum Deutsch (VB 48 S. 12 f.).