1. Die im Jahr 1976 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 30. März 2023 unter Hinweis auf Rücken-, Wirbelsäule- und Kniebeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Daraufhin forderte die Beschwerdegegnerin verschiedene medizinische Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 14. Oktober 2024 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Abweisung des Rentengesuchs in Aussicht. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Einwände und reichte weitere medizinische Berichte ein.