So ist ein Schreiben der Beschwerdegegnerin an den Beschwerdeführer vom 2. Oktober 2024 aktenkundig, dem zu entnehmen ist, dass der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin einen Abzahlungsvorschlag unterbreitet und eine direkte Verrechnung mit seiner Rente der IV gewünscht habe. Es wurde vermerkt, dass für den offenen Betrag von Fr. 14'203.50 ab November 2024 eine monatliche Verrechnung im Betrag von Fr. 240.00 erfolge (VB 817). Der Inhalt dieses Schreibens entspricht auch der Telefonnotiz der Beschwerdegegnerin vom 2. Oktober 2024, laut welcher der Beschwerdeführer ab sofort eine Leistungsverrechnung ("LV") über Fr. 240.00 gewünscht hat (VB 823).