3.4.2. Im Zusammenhang mit der Verfügung vom 27. September 2024 (VB 487- 489) befinden sich ebenfalls noch weitere Dokumente bei den Akten, welche darauf schliessen lassen, dass der fragliche Entscheid dem Beschwerdeführer spätestens am 1. Oktober 2024 zugestellt wurde. So ist ein Schreiben der Beschwerdegegnerin an den Beschwerdeführer vom 2. Oktober 2024 aktenkundig, dem zu entnehmen ist, dass der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin einen Abzahlungsvorschlag unterbreitet und eine direkte Verrechnung mit seiner Rente der IV gewünscht habe.