3.4. 3.4.1. Nebst der Verfügung vom 13. Dezember 2022 (VB 320-322) liegt auch die Rechnung der Beschwerdegegnerin vom 13. Dezember 2022 bei den Akten, mit welcher diese dem Beschwerdeführer einen Einzahlungsschein für den Betrag von Fr. 7'212.00 betreffend Rückforderung EL zukommen liess (VB 822).