2.1. Mit Vernehmlassung vom 20. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.2. Mit Eingabe vom 1. März 2025 nahm der Beschwerdeführer zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin Stellung und hielt sinngemäss an seinen Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: