Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1982 geborene Beschwerdeführer bezieht seit 1. November 2015 eine ganze Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Nachdem sein am 20. Dezember 2016 gestelltes Gesuch um Ergänzungsleistungen (EL) mit Verfügung vom 15. Februar 2017 abgewiesen worden war, meldete er sich am 18. April 2019 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2019 sprach ihm diese mit Wirkung ab März 2019 Ergänzungsleistungen zu. Deren Höhe wurde in der Folge jedes Jahr an die veränderten Verhältnisse angepasst.