3.2.3. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände sind keine triftigen Gründe ersichtlich, welche es rechtfertigen würden, eine Reduktion bzw. eine Erhöhung der Anzahl der Einstelltage vorzunehmen und dadurch in das Ermessen der Vorinstanz einzugreifen. -8- 4. 4.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen. 4.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).