Instruktionen, dass und wie sie den Nachweis ihrer Arbeitsbemühungen jeweils zu erbringen habe. Eine darüberhinausgehende Aufforderung zur Einreichung eines Nachweises für die getätigten Bewerbungen war angesichts der Selbstverantwortung eines jeden Versicherten nicht notwendig (vgl. E. 2.1 hiervor).