2.3. 2.3.1. Nachdem sich die Beschwerdeführerin am 4. Juni 2024 zur Arbeitsvermittlung angemeldet hatte (VB 163), wurde sie vom zuständigen RAV mit Schreiben vom 6. Juni 2024 (VB 160 f.) über die nächsten Schritte, die sie zu unternehmen habe, informiert. Dabei erhielt sie unter anderem Instruktionen und ihre Personen-Nummer für die Job-Room-Registrierung und für die Nutzung der eServices bzw. die Eröffnung ihres entsprechenden Benutzerkontos. Hinsichtlich Stellenbewerbungen wurde sodann Folgendes festgehalten: