Die gegen diese drei Verfügungen vom 14. Februar 2025 von der Beschwerdeführerin erhobene Einsprache vom 18. Februar 2025 wies der Beschwerdegegner mit Einspracheentscheid vom 7. April 2025 ab. 2. 2.1. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. April 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss, der Einspracheentscheid vom 7. April 2025 sei aufzuheben. -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. Mai 2025 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am 22. Mai 2025 reichte die Beschwerdeführerin verschiedene weitere Dokumente ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: