Sie könne nicht zu lange stehen. Wenn sie lange stehe, dann habe sie starke Schmerzen. Das sei auch der Grund, warum sie nur 50 % und nicht 100 % arbeite (VB 64 S. 1). Andererseits deckt sich dies mit den Angaben der Arbeitgeberin, bei der die Beschwerdeführerin seit dem 17. Januar 2020 als Hauswirtschaftsangestellte arbeitet (VB 65 S. 3), wonach die Tätigkeit der Beschwerdeführerin ausschliesslich die Raumpflege beinhalte, manchmal gehend, manchmal stehend verrichtet werde und selten Heben - 10 -