Die Gesamtsituation der Beschwerdeführerin und die körperliche Belastung durch die Arbeit würden zu einem RSI (repetetive strain injury) insbesondere der oberen Extremitäten und des Nacken-/Schulterbereichs führen (BB 9). Damit wird die Einschätzung von Dr. med. E._____ untermauert, wonach die Beschwerdeführerin in allen bisherigen Tätigkeiten die Empfehlung des RAD nicht umgesetzt habe (VB 71 S. 2). Dies stimmt einerseits auch damit überein, dass die Beschwerdeführerin im Fragebogen betreffend Erwerbstätigkeit / Haushalt am 3. Juni 2024 selbst angegeben hatte, sie bemerke starke Schmerzen am Rücken, wenn sie lange stehe. Sie könne nicht zu lange stehen.