Die ohne Kenntnis der Beschwerdeführerin, ohne echte Prüfung, nur aufgrund von Akten seit 2014 stur festgeschriebene Behauptung des RAD, dass die angestammte Tätigkeit als Hauswirtschaftlerin ungeeignet sei, dass die von ihm (Dr. med. C._____) attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht nachvollzogen werden könne und dass eine angepasste, leichte, -8-