Trotzdem leiste die Beschwerdeführerin in der aktuellen, ihren Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeit seit Jahren ein 50%-Pensum und trage damit im Rahmen des Zumutbaren zur Schadenminderung bei. Ausserdem absolviere sie neben der Langzeitphysiotherapie permanent auf eigene Kosten ein muskelstärkendes medizinisches Fitnesstraining (VB 73 S. 2).