aus, aufgrund der im Bericht des Kantonsspitals G._____ vom 31. Januar 2024 (vgl. E. 4.2.1. hiervor) detailliert beschriebenen Befunde sei glaubhaft, dass die seit Jahren bestehenden Schmerzen über der gesamten Wirbelsäule, linksbetont, am meisten im Bereich der Operation, auch bei wenig belastenden Tätigkeiten jeweils im Lauf des Tages zunehmen und die Beschwerdeführerin nach einigen Stunden zum Abliegen zwingen würden. Trotzdem leiste die Beschwerdeführerin in der aktuellen, ihren Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeit seit Jahren ein 50%-Pensum und trage damit im Rahmen des Zumutbaren zur Schadenminderung bei.