4.2.2. Im Ärztlichen Zeugnis vom 24. März 2024 hielt Dr. med. C._____ fest, ab dem 4. August 2020 bis voraussichtlich (mindestens) 1. Juli 2024 gelte eine 50%ige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit ohne wesentliche Belastung der Wirbelsäule (keine Zwangshaltungen, kein Heben von Lasten über zehn Kilogramm, keine repetitiven Beuge- oder Rotationsbewegungen). Aufgrund der aktuellen, durch die Aufrichtespondylodese mit Anschlussdegeneration bedingten, bei Belastung zunehmenden Rückenschmerzen seien Arbeitszeiten über vier Stunden pro Tag in absehbarer Zeit nicht zumutbar (VB 51).