Diesbezüglich sei medizinisch-theoretisch spätestens seit Februar 2014 wieder von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen, wie dies bereits im Arbeitsfähigkeitszeugnis des Hausarztes Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 10. Dezember 2011 (VB 18 S. 6) explizit festgehalten worden sei. Dies gelte umso mehr, da sich gemäss dem Konsultationsbericht des Universitätsspitals D._____ vom 13. November 2013 (VB 23 S. 2 f.) keine Hinweise für neurologische, "sprich" sensomotorische Ausfälle finden lassen würden, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen könnten (VB 28 S. 2).