1.2. Am 27. März 2018 erfolgte eine Neuanmeldung der Beschwerdeführerin, auf welche die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. August 2018 nicht eintrat. 1.3. Am 26. April 2024 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin aktualisierte daraufhin die medizinischen, persönlichen und beruflichen Akten und nahm Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 20. März 2025 ab.