1. 1.1. Die 1986 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. Februar 2014 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 26. September 2014 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.